Osteopathie

Erfahren Sie mehr über die Osteopathie sowie zur Abrechnung und Kostenerstattung

Über Osteopathie

Ich bin Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Osteophatie:  www.bv-osteopathie.de

Abrechnung und Kostenerstattung

Die Behandlungskosten sind unmittelbar im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-Karte zu zahlen. Sie erhalten hierfür eine Rechnung/Quittung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können. Bei der Behandlung handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Voraussetzung für eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine ärztliche Verordnung, z.B. im Sinne eines Privatrezeptes.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über bestehende Möglichkeiten der Kostenübernahme. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie

Private Krankenversicherung

Die Abrechnung gegenüber der privaten Krankenversicherung erfolgt nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Tarif abgesichert sind. 

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